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Corona/ Impfungen

Corona

Sollten Sie sich zu Hause mit einem Selbsttest positiv auf das Corona-Virus getestet haben, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!

Corona-Impfungen

Aktuell empfiehlt die STIKO (ständige Impfkommission) Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus für bestimmte Personengruppen. Unsere Impftermine sind aktuell ausgebucht. Wenn Sie eine Impfung wünschen kontaktieren Sie uns trotzdem gerne, damit wir Sie beraten können. 

Informationen zur ePA

Liebe Patientin, lieber Patient,

Sie haben eine (versichertengeführte) elektronische Patientenakte (ePA), die Ihnen Ihre Krankenkasse zur Verfügung stellt. Diese informiert Sie u. a. zu den Vorteilen der ePA, wie Sie Zugriff auf Ihre ePA bekommen und wie Sie diese nutzen bzw. wie diese funktioniert.

Als behandelnde Hausarztpraxis speichern wir Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre ePA, wenn sie uns elektronisch vorliegen und von uns erhoben wurden. Dazu müssen Sie uns nicht auffordern, wir erledigen dies automatisch für Sie. Hierbei handelt es sich u. a. um Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen, die wir bei Ihnen durchgeführt haben (Laborbefunde, Sonographiebefunde).

Weitere Daten befüllen wir nach Rücksprache zwischen Ihnen und Ihrer behandelnden Ärztin. Es gibt besonders sensible Informationen, bei denen Sie unter Umständen nicht möchten, dass diese in einer ePA vermerkt werden: Das können beispielsweise Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen sein. In diesem Fall geschieht eine Übertragung dieser Daten in Ihre ePA nur nach Rücksprache mit Ihnen. Darüber hinaus haben Sie das Recht, grundsätzlich einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA gegenüber Ihrer Arztpraxis zu widersprechen.

Ein Überblick über alle Daten in der ePA erleichtert die Arbeit für uns als Arztpraxis, soll zu einer hohen Behandlungsqualität beitragen sowie die Versorgung der Patienten und Patientinnen verbessern. Sofern Sie aber nicht wünschen, dass wir als Arztpraxis Zugriff auf Ihre ePA erhalten, können Sie dies selbstverständlich entsprechend festlegen. Bis zu einem entsprechenden Widerruf können wir dann keine Daten in der ePA lesen oder in diese ein stellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Widerspruch nicht in der Arztpraxis erfolgt, sondern wahlweise in der ePA-App oder aber bei der Ombudsstelle der Krankenkasse. 

Ihr Praxis-Team

(Quelle: Hausärzteverband, Stand 31.01.2025)

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